Gute Nachrichten: Neuerungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) machen die Anschaffung und Haltung von privaten PV-Hausanlagen einfacher und lohnenswerter. Dies gilt ab dem
1. Januar 2023 für den Betrieb einer typischen PV-Hausanlage mit einer Leistung zwischen 3 und 30 Kilowatt Leistung (kWp).
Für Anlagen, die ab 2023 in Betrieb gehen, wird die technische Vorschrift abgeschafft, dass nur höchstens 70 % der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden darf. Auch Bestandsanlagen bis 7 kWp müssen sich nicht mehr an diese Regelung halten. Im Unterschied dazu sind ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp weiterhin verpflichtet, über den Jahreswechsel hinaus die entsprechende Programmierung beizubehalten.
Aktuell sind Photovoltaik-Fachleute auf lange Sicht ausgebucht. Planen Sie daher Ihre PV-Anlage am besten langfristig. Verzögert sich der Anlagenbau dann noch zusätzlich, wird dies jetzt nicht mehr mit einer reduzierten Einspeisevergütung bestraft. Konkret: Die monatliche Absenkung der Vergütungshöhe bevor die Anlage in Betrieb genommen ist, wird bis Anfang 2024 ausgesetzt. Die Vergütungssätze bleiben also auch 2023 konstant, damit ist eine Verlässlichkeit auch bei längerer Realisierungszeit gegeben.
Nun erhalten Sie auch eine Fördervergütung für PV-Anlagen bis maximal 20 Kilowatt Leistung, wenn die Module nicht auf dem Hausdach, sondern stattdessen im Garten aufgebaut werden. Die Bedingung ist laut EEG 2023: Es braucht einen Nachweis, dass sich Ihr Hausdach nicht für eine Solar-Installation eignet. Details sollen noch in einer Verordnung festgelegt werden. Aktuell (zu Redaktionsschluss) ist noch nicht klar, was mit "nicht geeignet" gemeint ist - also ob sich der Passus auf die Technik oder auf die Wirtschaftlichkeit bezieht. Hinweis: Trotz dieser neuen Regelung gilt das Baurecht. Für Ihre Anlage im Garten oder auf dem Dach des Carports kann eine Baugenehmigung der Gemeinde notwendig sein.
Bereits seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden. Es wird dabei zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen unterschieden: PV-Anlagen mit Eigenversorgung erhalten bei einer Leistung bis zu 10 Kilowatt (kWp) 8,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh. Photovoltaik-Anlagen mit Volleinspeisung erzielen höhere Vergütungssätze: Anlagen bis 10 kWp erhalten hier 13,0 Cent pro kWh, ab 10 kWp erhält der entsprechende Anlagenteil 10,9 Cent pro kWh. Hinweis: Für diese höhere Vergütung müssen Sie die Anlage vor Inbetriebnahme und jeweils vor dem 1. Dezember des Vorjahres dem zuständigen Netzbetreiber melden.
Ab 2025 sind Netzbetreiber verpflichtet, ein Portal zur Verfügung stellen. Dies soll es Interessent*innen einfach machen, eine Netzanfrage für eine geplante Photovoltaik-Anlage zu stellen. Zudem werden Fristen vorgegeben, die Netzbetreiber zur Bearbeitung einhalten müssen. Netzanfragen sollen außerdem digitalisiert und bundesweit vereinheitlicht werden.
2023 werden auch steuerliche und bürokratische Hürden bei Installation und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen abgebaut. Es gilt nun die Steuerbefreiung für Einnahmen von Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien und bis 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden (Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien). Zudem sind Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden ab Januar 2023 umsatz- und einkommenssteuerfrei. Das vereinfacht die Errichtung privater Solaranlagen enorm. Quelle:
Detaillierte Informationen zu den EEG-Neuerungen
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